Die '''fehlende Verfügbarkeit eines Grundstückes '''führt dazu, dass dieses bereits nicht als verwertbares vermögen angesehen werden kann. Somit scheidet die Festsetzung einer Regresszahlung aus, wenn der Betreute zum Zeitpunkt der maßgeblichen Gerichtsentscheidung wegen fehlender Verfügbarkeit eines vorhandenen Vermögenswertes mittelos ist: OLG ''Frankfurt/Main'', Beschluss vom 11.08.2008, 20 W 211/08; BtPrax 2008, 269 = BtMan 2008, 227 (Ls) = RdLH 2008, 176. | Die '''fehlende Verfügbarkeit eines Grundstückes '''führt dazu, dass dieses bereits nicht als verwertbares vermögen angesehen werden kann. Somit scheidet die Festsetzung einer Regresszahlung aus, wenn der Betreute zum Zeitpunkt der maßgeblichen Gerichtsentscheidung wegen fehlender Verfügbarkeit eines vorhandenen Vermögenswertes mittelos ist: OLG ''Frankfurt/Main'', Beschluss vom 11.08.2008, 20 W 211/08; BtPrax 2008, 269 = BtMan 2008, 227 (Ls) = RdLH 2008, 176. |