Sonstige geschützte Vermögensgegenstände sind gem. § 90 SGB XII, z.B. angemessener Hausrat, Gegenstände, die zur Berufsausübung nötig sind, Familien- und Erbstücke, deren Veräußerung eine Härte für die betroffene Person darstellen würde und Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbes. wissenschaftlicher oder kultureller Bedürfnisse. | Sonstige geschützte Vermögensgegenstände sind gem. § 90 SGB XII, z.B. angemessener Hausrat, Gegenstände, die zur Berufsausübung nötig sind, Familien- und Erbstücke, deren Veräußerung eine Härte für die betroffene Person darstellen würde und Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbes. wissenschaftlicher oder kultureller Bedürfnisse. |