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Sonstige geschützte Vermögensgegenstände sind gem. § 90 SGB XII,  z.B. angemessener Hausrat, Gegenstände, die zur Berufsausübung nötig sind, Familien- und Erbstücke, deren Veräußerung eine Härte für die betroffene Person darstellen würde und Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbes. wissenschaftlicher oder kultureller Bedürfnisse.
 
Sonstige geschützte Vermögensgegenstände sind gem. § 90 SGB XII,  z.B. angemessener Hausrat, Gegenstände, die zur Berufsausübung nötig sind, Familien- und Erbstücke, deren Veräußerung eine Härte für die betroffene Person darstellen würde und Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbes. wissenschaftlicher oder kultureller Bedürfnisse.
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===Regressansprüche der Staatskasse===
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===[[Regress der Staatskasse|Regressansprüche der Staatskasse]]===
    
Ist der Betroffene mittellos, d.h. kann er Vergütung oder Auslagen der Betreuungsperson
 
Ist der Betroffene mittellos, d.h. kann er Vergütung oder Auslagen der Betreuungsperson
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