In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird die gleiche Funktion als [[Verfahrenspfleger]] bezeichnet, in [[Vertretung gegenüber Behörden|Verwaltungsverfahren]] als besonderer [[wikipedia:de:Vertreter im Verwaltungsverfahren|Vertreter im Verwaltungsverfahren]]. | In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird die gleiche Funktion als [[Verfahrenspfleger]] bezeichnet, in [[Vertretung gegenüber Behörden|Verwaltungsverfahren]] als besonderer [[wikipedia:de:Vertreter im Verwaltungsverfahren|Vertreter im Verwaltungsverfahren]]. |