Eine betreute Person ist hinsichtlich des 2.600 € übersteigenden Teils des Barvermögens als vermögend anzusehen: AG ''Westerburg'', FamRZ 2007, 1844 (m.Anm. Bienwald). | Eine betreute Person ist hinsichtlich des 2.600 € übersteigenden Teils des Barvermögens als vermögend anzusehen: AG ''Westerburg'', FamRZ 2007, 1844 (m.Anm. Bienwald). |