Intellektuelle Beeinträchtigung
Version vom 22. November 2024, 15:32 Uhr von Gabriele Wicked (Diskussion | Beiträge)
Allgemeines
Die alte Bezeichnung "geistig behindert" wird von den Betroffenen häufig als diskriminierend empfunden. Deshalb hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die neue Bezeichnung "Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung" eingeführt. Diese Bezeichnung ist an den englischen Begriff "intellectual impairments" angelehnt.
Bürgerliches Recht
Im deutschen Bürgerlichen Recht wird in § 104 BGB der Rechtsbegriff "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" verwendet. Dieser Rechtsbegriff wird durch die deutsche Rechtsprechung und die Kommentare mit Inhalt bzw. Bedeutung gefüllt.