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==Dauervergütung als Regelfall?==
 
==Dauervergütung als Regelfall?==
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Ab 1.7.2028 ist die Bewilligung einer Dauervergütung der gesetzgeberische Normalfall. Auf dem neuen amtlichen Antragsformular für Vergütungen bei Gerichten in NRW (ab 1.4.26) ist auch die Option „Dauervergütung“ enthalten.
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Ab 1.7.2028 ist die Bewilligung einer Dauervergütung der gesetzgeberische Normalfall. Auf dem neuen amtlichen Antragsformular für Vergütungen bei Gerichten in [[Nordrhein-Westfalen|NRW]] (ab 1.4.26) ist auch die Option „Dauervergütung“ enthalten.
    
In einigen [[Bundesländer]]n ist derzeit noch keine automatische Auszahlungsfunktion in der jeweiligen Justizsoftware verfügbar. Dies erklärt die bisweilen erkennbare Zurückhaltung mancher Gerichte.
 
In einigen [[Bundesländer]]n ist derzeit noch keine automatische Auszahlungsfunktion in der jeweiligen Justizsoftware verfügbar. Dies erklärt die bisweilen erkennbare Zurückhaltung mancher Gerichte.
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