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Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur dann angebracht, wenn alle anderen Möglichkeiten versucht wurden und keinen Erfolg hatten.
 
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur dann angebracht, wenn alle anderen Möglichkeiten versucht wurden und keinen Erfolg hatten.
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==Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Unterbringung==
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==Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der [[Unterbringung]]==
    
Besteht infolge einer geistigen Behinderung des Betroffenen die konkrete Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schadens, so ist die Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen zulässig. Dabei ist auch die Realität der Personalausstattung des Pflegeheimes zu berücksichtigen.
 
Besteht infolge einer geistigen Behinderung des Betroffenen die konkrete Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schadens, so ist die Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen zulässig. Dabei ist auch die Realität der Personalausstattung des Pflegeheimes zu berücksichtigen.
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