Besteht infolge einer geistigen Behinderung des Betroffenen die konkrete Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schadens, so ist die Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen zulässig. Dabei ist auch die Realität der Personalausstattung des Pflegeheimes zu berücksichtigen. | Besteht infolge einer geistigen Behinderung des Betroffenen die konkrete Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schadens, so ist die Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen zulässig. Dabei ist auch die Realität der Personalausstattung des Pflegeheimes zu berücksichtigen. |