Sachkundenachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Liste der nach Landesrecht zuständigen Anerkennungsbehörden nach BtRegV:
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*[https://www.lwl.org/spur-download/bag/2023_03_Uebersicht_Anerkennungsbehoerden_BtRegV.pdf Übersicht Anerkennungsbehörden nach BtRegV]
  
 
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Version vom 6. März 2023, 17:15 Uhr

Lupe.jpg

Berufszulassung ab 1.1.2023

Die Zulassung von neuen Berufsbetreuern (und Vereinsbetreuern, siehe § 19 Abs. 2 BtOG) ab 1.1.23 erfordert neben dem Nachweis der persönlichen Eignung auch einen Nachweis der Sachkunde für den neuen Betreuerberuf. Auch Bestandsbetreuer, die am 1.1.2023 noch keine 3jährige Berufsbetreuertätigkeit nachweisen können, müssen im Verfahren zur Registrierung ihre Sachkunde nachweisen.

Sachkunde

Der Inhalt der nachzuweisenden Sachkunde wird in zusammengefasster Form in § 23 Abs. 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes beschrieben:

  1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge,
  2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
  3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.

Sachkundelehrgang

Die Details, mit welchen Zeugnissen die Sachkunde nachgewiesen werden kann und ein eigenständiger Sachkundelehrgang (um fehlende Kenntnisse zu ergänzen), werden in der neuen Betreuerregistrierungsverordnung beschrieben.

Curriculum

Nachstehend ist das Curriculum zum Sachkundenachweis (Anlage zu § 3 der BtRegV) abgedruckt. Die 3 rechten Spalten sind redaktionell ergänzt (ECTS auf der Basis von 30 ZEITstunden). Die Verlinkungen sind ebenfalls redaktionell.

Module zu § 3 Unterrichtsinhalte Zeitstunden Unterrichts-einheiten à 45 min Umrech-nung in SWS Umrech-nung in ECTS
Vorbemerkung: Die Inhalte der Module werden grundsätzlich in Lehrveranstaltungen vermittelt, die in Präsenz oder online durchgeführt werden und praktische Übungen umfassen. Prüfungszeiten sind in vorgeschriebenen Zeitstunden enthalten. Antragsteller, die über einen Hochschulabschluss verfügen, können bis zu 50 % der Zeitstunden des jeweiligen Moduls mit Ausnahme der Module 10 und 11 in Selbstlernphasen absolvieren. Alle übrigen Antragsteller können bis zu 15 % der Zeitstunden des jeweiligen Moduls mit Ausnahme der Module 10 und 11 in Selbstlernphasen absolvieren.
Modul 1 Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht 15 20 1,33 0,5
Zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 1. und 3. Teil Betreuerbestellung: Voraussetzungen, Verfahren, Sachverhaltsermittlung
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Voraussetzungen, Grenzen, Verfahren
Aufgabenbereiche
Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
Genehmigungsvorbehalte einschließlich Verfahren
Modul 2 Betreuungsführung 30 40 2,67 1,0
Zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 2.Teil UN-BRK, insbesondere Artikel 12: Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, Bedeutung der Grundrechte
Ermittlung der Wohn- und Lebenslage des Betreuten
Erarbeitung der Betreuungsziele
Vorrang der Unterstützung und Willensvorrang nach § 1821 BGB 2023
Wille, Wünsche, Präferenzen
Erforderlichkeitsgrundsatz im Innenverhältnis
Schutzpflichten
Modul 3 Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen 15 20 1,33 0,5
Zu § 3 Absatz 1 Nummer 1, 4. Teil Freiheitsentziehende Unterbringung und sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen nach Betreuungsrecht und nach öffentlichem Recht
Voraussetzungen und Verfahren
Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren
Aufgaben des Betreuers während des Vollzugs von Unterbringungsmaßnahmen und ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Modul 4 Personensorge 1 15 20 1,33 0,5
Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 Grundkenntnisse über typische betreuungsrelevante Erkrankungen und Behinderungen, deren Auswirkungen, Gefahren und Behandlungsmöglichkeiten
Möglichkeiten der Vermeidung einer freiheitsentziehenden Unterbringung, sonstiger freiheitsentziehender Maßnahmen und ärztlicher Zwangsmaßnahmen
Modul 5 Personensorge 2 15 20 1,33 0,5
Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 Behandlungsvertragsrecht, Einwilligungsfähigkeit und Patientenrechte
Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch
Einwilligung des Betreuers bei gefährlichen ärztlichen Maßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren
Aufgabe von Wohnraum
Umgangs- und Aufenthaltsbestimmung
Modul 6 Vermögenssorge 1 15 20 1,33 0,5
Zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 Grundkenntnisse über
- Geschäftsfähigkeit
- Recht der Stelllvertretung
- allgemeines Schuldrecht einschließlich Haftungsfragen
- Kaufvertragsrecht
- Schuldenregulierung, Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
Modul 7 Vermögenssorge 2 15 20 1,33 0,5
Zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 Vermögensverwaltung und Verfügungen über das Betreutenvermögen
Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung und Genehmigungsvorbehalte
Betreuungsrelevante Aspekte des Miet- und Heimrechts
Betreuungsrelevante Aspekte des Erb- und Familienrechts
Modul 8 Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts 30 40 2,67 1,0
Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 Das Sozialrecht (SGB und SGG) im Überblick, insbesondere,
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft, vor allem nach dem SGB II und SGB XII
- Sozialleistungsansprüche nach dem SGB V, SGB VI und SGB IX
- Ermittlung, Geltendmachung und Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen sowie sozialrechtliche Mitwirkungspflichten
Modul 9 Sozialrecht II: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis 45 60 4 1,5
Zu § 3 Absatz 2 Nummer 2 Teilhabeleistungen vor allem nach SGB IX
Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger
Leistungsformen der Eingliederungshilfe (z.B. Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe)
Besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngemeinschaften
Pflegeleistungen in Kombination mit anderen SGB-Leistungen; Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich Aufklärung, Auskunft und Pflegeberatung nach den §§ 7 ff. SGB XI sowie das Verhältnis zu anderen Sozialleistungen nach § 13 SGB XI
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Pflegefall (z. B. häusliche Krankenpflege und weitere Leistungen nach den §§ 37 ff. SGB V, medizinische Rehabilitation)
Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall
Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken
Modul 10 Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer 30 40 2,67 1,0
Zu § 3 Absatz 3 Theoretische Konzepte und Methoden der Kommunikation
Grundhaltungen und Techniken der Kommunikation
Diversitätssensible Kommunikation
Ressourcenorientierte Kommunikation
Konfliktmanagement in der Kommunikation
Selbst- und Machtreflexion
Modul 11 Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung 45 60 4 1,5
Zu § 3 Absatz 3 Auswirkungen spezifischer krankheits- bzw. beeinträchtigungsbedingter Einschränkungen auf die Fähigkeit der Kommunikation und der Entscheidungsfindung
Bedeutung sozialer und umweltbedingter Einflussfaktoren auf Autonomie und Entscheidungsfindung von betreuten Menschen
Methoden zur kommunikativen Verhinderung von Ausschlussmechanismen
Barrierefreie Kommunikation, leichte Sprache
Drei- oder Mehrparteien-Interaktion mit betreuten Menschen
Erkennen und Ermitteln von Wunsch, Wille und Präferenzen von betreuten Menschen in der Kommunikation einschließlich biographischer Aspekte und Werthaltungen
Methoden der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung betreuter Menschen und praktische Erprobung

Registrierfristen

Die Anträge für Bestandsbetreuer sind in der Zeit vom 1.1.2023 bis 30.6.2023 bei der Stammbehörde (Betreuungsbehörde am Sitz oder Wohnsitz des Betreuers, § 2 Abs. 4 BtOG) zu stellen (§ 32 Abs. 1 BtOG).

Für die Vorlage des Sachkundenachweises ist eine Frist bis spätestens 30.6.2025 vorgesehen (§ 32 Abs. 2 BtOG).

Anbieter von Sachkundelehrgängen für Betreuer

Liste von Anbietern:


Spezielle Betreuerstudiengänge vermitteln ebenfalls die gesamte Sachkunde,


Hinweis: die staatliche Zulassung für Sachkundelehrgänge kann erst ab 1.1.23 beantragt werden. Daher ist die Liste als vorläufig anzusehen

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Liste der nach Landesrecht zuständigen Anerkennungsbehörden nach BtRegV:

Videos und Podcasts

Literatur

  • Marx: Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern – Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) – Teil 1 und 2; Btr aktuell 2022, 77 und 97

Formulare