Elektronischer Identitätsnachweis: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | * Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 StGB | ||
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Version vom 6. März 2025, 13:19 Uhr
Was der Personalausweis oder der Reisepass rechtlich im realen Leben leistet, leistet der elektronische Identitätsnachweis (eID) im Internet.
Beide Aus- bzw. Nachweise können gefälscht werden. Dagegen gibt es im deutschen Strafgesetzbuch zahlreiche Strafvorschriften:
Siehe auch
- Personalausweis
- digitale Barrierefreiheit
- Datenschutz
- Rechtsverkehr in Deutschland
- Zugriffsrecht
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach