Betreuervergütung 2026: Unterschied zwischen den Versionen

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| Volltitel: ||Gesetz über die Vergütung von <br />Vormündern und Betreuern
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| Kurztitel: || [https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/ Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (2026)]
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| Abkürzung: ||  VBVG (2026)
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| Art: || Bundesgesetz
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| Rechtsmaterie: || Betreuungsrecht
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| Datum des Gesetzes:  || 7.4.2025 (BGBl. I Nr. 109)
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| Außerkrafttreten: || Ersetzte das VBVG von 2023
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==[[Allgemeines]]==
 
==[[Allgemeines]]==
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Auf dieser Seite werden Informationen zur [[Betreuungsrechtsreform|Reform der Betreuer-]] (und Vormünder)vergütung ab 2026 zusammen gestellt. Diese Seite wird daher regelmäßig aktualisiert.
 
  
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Aktueller Stand Februar 2025: der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt, dem Bundesrat liegt das Gesetz am 21.3.2025 vor.
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Das Gesetz ist nach Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat am 7.4.2025 im BGBl 2025, Nr 109, veröffentlicht worden und trat am 1.1.2026 in Kraft: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/109
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==Zusammenfassung==
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Die Systematik der Vergütung wurde – erneut – vereinfacht. Aus 3 Tabellen (ohne Ausbildung, mit Berufsausbildung, mit Studium) wurden 2 Stufen (mit und ohne Studienabschluss), de facto bedeutet das den Wegfall der bisherigen Tabelle A; deren Betroffene profitieren vom [[neu]]en Vergütungsrecht am meisten.
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Die drei Varianten bei den Wohnformen (stationär, ambulant aber stationär gleichgestellt und sonstige) wurden ebenfalls auf 2 "eingedampft" (stationär und sonstige).
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Letztlich sind auch die Zeitstufen von einer Vereinfachung betroffen. Bislang wurde die Dauer der Betreuung in 5 Etappen unterteilt, das 1. Quartal, das 2. Quartal, das 2. Halbjahr, das 2. Betreuungsjahr und schließlich ab dem 3. Betreuungsjahr. Nach neuer Systematik gibt es nur noch Betreuungen im ersten oder in den folgenden Jahren.
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Zum 1.1.2026 entfallen die bisherigen gesonderten Pauschalen nach dem alten § 10 VBVG sowie die [[Inflationsausgleich]]spauschale von 7,50 €.
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Der Übergangsmonat (innerhalb des fortbestehenden Abrechnungsquartals), also der Abrechnungsmonat, der den 1.1.26 überschneidet, wird noch nach [[Betreuervergütung 2019|altem Vergütungsrecht]] gezahlt.
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Für [[Dauervergütung]]en ist seit 1.1.2026 kein Antrag mehr nötig. Ab 1.7.2028 soll die Dauervergütung der Regelfall werden.
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Vorerst nur in NRW ist ab 1.4.2026 für Pauschalvergütungen nach neuem Recht ein amtliches Antragsformular vorgeschrieben. Ab 1.7.2026 muss es auf sicherem elektronischen Weg eingereicht werden (eBO/MJP).
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==Vergütungstabellen ab 1.1.2026==
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| [[Mittellosigkeit|Mittellos]] || Stationäre Einrichtung || 1.2.1.1 || In den ersten zwölf Monaten || 208,00 €
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|  ||  || 1.2.1.2 || Ab dem 13. Monat || 98,00 €
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|  ||  || 1.2.2.2 || Ab dem 13. Monat || 144,00 €
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Stufe 2 - Qualifikationsstufe (bisher Tabelle C)
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! Vermögensstatus des Betreuten !! Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten !! Nr. !! Dauer der Betreuung !! Mtl. Pauschale
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| Nicht mittellos || Stationäre Einrichtung || 2.1.1.1 || In den ersten zwölf Monaten || 305,00 €
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|  ||  || 2.1.1.2 || Ab dem 13. Monat || 155,00 €
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|  || Andere Wohnform || 2.1.2.1 || In den ersten zwölf Monaten || 427,00 €
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|  ||  || 2.1.2.2 || Ab dem 13. Monat || 250,00 €
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| Mittellos || Stationäre Einrichtung || 2.2.1.1 || In den ersten zwölf Monaten || 275,00 €
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|  ||  || 2.2.1.2 || Ab dem 13. Monat || 130,00 €
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|  || Andere Wohnform || 2.2.2.1 || In den ersten zwölf Monaten || 324,00 €
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|  ||  || 2.2.2.2 || Ab dem 13. Monat || 190,00 €
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*[https://www.horstdeinert.de/app/download/19955293125/Umrechnungstabelle+2026+ergänzt.pdf?t=1739025912 Umrechnung der bisherigen Tabellenwerte A bis C auf die neuen Stufen ab 1.1.2026 (PDF)]
 
*[https://www.horstdeinert.de/app/download/19955293125/Umrechnungstabelle+2026+ergänzt.pdf?t=1739025912 Umrechnung der bisherigen Tabellenwerte A bis C auf die neuen Stufen ab 1.1.2026 (PDF)]
 
* [https://ra-langbehn.de/Verguetungsvergleich_Musterrechnung_2.xlsx Vergleichstabelle Tabelle C -Stufe Q (Verfasser Herr Langbehn, Excel)]
 
* [https://ra-langbehn.de/Verguetungsvergleich_Musterrechnung_2.xlsx Vergleichstabelle Tabelle C -Stufe Q (Verfasser Herr Langbehn, Excel)]
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==Literatur==
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* Deinert, Änderungen der Vormünder- und Betreuervergütung ab 1.1.2026; Rpfleger 2025, 394
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*ders.: Berufsbetreuung und Betreuervergütung im Wandel der Jahrzehnte; BtPrax 2025, 168
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*ders.: Übergang zur Betreuervergütung 2026; btr aktuell 2025, 141
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*ders: Die Vergütung der beruflichen Betreuer; Rechtspfleger-Studienhefte 2026, 46
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*ders.: Zur landesrechtlichen Pflicht eines elektronischen Vergütungsantrags für Berufsbetreuer in NRW ab 1.7.2026; Rpfleger 2026, 13
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*Felix: VBVG. Neu denken. Die Überwindung der tradierten Pauschalmechanik BtPrax 2026, 51
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* Hajasch, Zu den Neuregelungen der Betreuer*innenvergütung, RdLh 2025, 103
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* Pelkmann, Neuregelung zur Vergütung und Schlussabwicklung im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht – Die Änderungen im VBVG und BGB durch das KostBRÄG 2025, FamRZ 2026, 503
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*Spitzley/Deinert/Spieker: Pflicht zum elektrischen Vergütungsantrag in NRW; BtPrax 2026, 43
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
−
* [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]]
+
* [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]], [[Ermessensvergütung]], [[Dauervergütung]]
−
* [[Betreuervergütung 2019]]
+
* [[Betreuervergütung 2019]]; [[Stundensatz]], [[e-Rechnung]]
 +
* [[Aufwandspauschale]] für Ehrenamtliche
 +
* [[Neu|Was ist neu?]]
  
 
[[Kategorie:Rechtsnormen]]
 
[[Kategorie:Rechtsnormen]]
−
[[Kategorie:Betreuervergütung]]
+
[[Kategorie:Betreuerentschädigung]]

Aktuelle Version vom 7. Juni 2026, 11:16 Uhr

Basisdaten
Volltitel: Gesetz über die Vergütung von
Vormündern und Betreuern
Kurztitel: Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (2026)
Abkürzung: VBVG (2026)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Fundstellennachweis: 400-16
Datum des Gesetzes: 7.4.2025 (BGBl. I Nr. 109)
Inkrafttreten: 01.01.2026
Letzte Änderung:
Außerkrafttreten: Ersetzte das VBVG von 2023

Allgemeines

Das Gesetz ist nach Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat am 7.4.2025 im BGBl 2025, Nr 109, veröffentlicht worden und trat am 1.1.2026 in Kraft: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/109

Zusammenfassung

Die Systematik der Vergütung wurde – erneut – vereinfacht. Aus 3 Tabellen (ohne Ausbildung, mit Berufsausbildung, mit Studium) wurden 2 Stufen (mit und ohne Studienabschluss), de facto bedeutet das den Wegfall der bisherigen Tabelle A; deren Betroffene profitieren vom neuen Vergütungsrecht am meisten.

Die drei Varianten bei den Wohnformen (stationär, ambulant aber stationär gleichgestellt und sonstige) wurden ebenfalls auf 2 "eingedampft" (stationär und sonstige).

Letztlich sind auch die Zeitstufen von einer Vereinfachung betroffen. Bislang wurde die Dauer der Betreuung in 5 Etappen unterteilt, das 1. Quartal, das 2. Quartal, das 2. Halbjahr, das 2. Betreuungsjahr und schließlich ab dem 3. Betreuungsjahr. Nach neuer Systematik gibt es nur noch Betreuungen im ersten oder in den folgenden Jahren.

Zum 1.1.2026 entfallen die bisherigen gesonderten Pauschalen nach dem alten § 10 VBVG sowie die Inflationsausgleichspauschale von 7,50 €.

Der Übergangsmonat (innerhalb des fortbestehenden Abrechnungsquartals), also der Abrechnungsmonat, der den 1.1.26 überschneidet, wird noch nach altem Vergütungsrecht gezahlt.

Für Dauervergütungen ist seit 1.1.2026 kein Antrag mehr nötig. Ab 1.7.2028 soll die Dauervergütung der Regelfall werden.

Vorerst nur in NRW ist ab 1.4.2026 für Pauschalvergütungen nach neuem Recht ein amtliches Antragsformular vorgeschrieben. Ab 1.7.2026 muss es auf sicherem elektronischen Weg eingereicht werden (eBO/MJP).

Vergütungstabellen ab 1.1.2026

Stufe 1 - Grundstufe (bisher Tabelle A/B)

Vermögensstatus des Betreuten Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten Nr. Dauer der Betreuung Mtl. Pauschale
Nicht mittellos Stationäre Einrichtung 1.1.1.1 In den ersten zwölf Monaten 233,00 €
1.1.1.2 Ab dem 13. Monat 115,00 €
Andere Wohnform 1.1.2.1 In den ersten zwölf Monaten 325,00 €
1.1.2.2 Ab dem 13. Monat 192,00 €
Mittellos Stationäre Einrichtung 1.2.1.1 In den ersten zwölf Monaten 208,00 €
1.2.1.2 Ab dem 13. Monat 98,00 €
Andere Wohnform 1.2.2.1 In den ersten zwölf Monaten 247,00 €
1.2.2.2 Ab dem 13. Monat 144,00 €

Stufe 2 - Qualifikationsstufe (bisher Tabelle C)

Vermögensstatus des Betreuten Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten Nr. Dauer der Betreuung Mtl. Pauschale
Nicht mittellos Stationäre Einrichtung 2.1.1.1 In den ersten zwölf Monaten 305,00 €
2.1.1.2 Ab dem 13. Monat 155,00 €
Andere Wohnform 2.1.2.1 In den ersten zwölf Monaten 427,00 €
2.1.2.2 Ab dem 13. Monat 250,00 €
Mittellos Stationäre Einrichtung 2.2.1.1 In den ersten zwölf Monaten 275,00 €
2.2.1.2 Ab dem 13. Monat 130,00 €
Andere Wohnform 2.2.2.1 In den ersten zwölf Monaten 324,00 €
2.2.2.2 Ab dem 13. Monat 190,00 €

Materialien (Entwurf Sept. 2024)

Materialien zum neuen Vorschlag vom 11.12.2024

Pressemitteilungen, Stellungnahmen

Vergleichstabellen

Literatur

  • Deinert, Änderungen der Vormünder- und Betreuervergütung ab 1.1.2026; Rpfleger 2025, 394
  • ders.: Berufsbetreuung und Betreuervergütung im Wandel der Jahrzehnte; BtPrax 2025, 168
  • ders.: Übergang zur Betreuervergütung 2026; btr aktuell 2025, 141
  • ders: Die Vergütung der beruflichen Betreuer; Rechtspfleger-Studienhefte 2026, 46
  • ders.: Zur landesrechtlichen Pflicht eines elektronischen Vergütungsantrags für Berufsbetreuer in NRW ab 1.7.2026; Rpfleger 2026, 13
  • Felix: VBVG. Neu denken. Die Überwindung der tradierten Pauschalmechanik BtPrax 2026, 51
  • Hajasch, Zu den Neuregelungen der Betreuer*innenvergütung, RdLh 2025, 103
  • Pelkmann, Neuregelung zur Vergütung und Schlussabwicklung im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht – Die Änderungen im VBVG und BGB durch das KostBRÄG 2025, FamRZ 2026, 503
  • Spitzley/Deinert/Spieker: Pflicht zum elektrischen Vergütungsantrag in NRW; BtPrax 2026, 43

Siehe auch