Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise befähigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen technisch zum Zugriff auf die Telematikinfrastruktur in Deutschland. Die Ausgabe dieser Ausweise wird in § 340 SGB V gesetzlich geregelt. In § 339 SGB V werden die weiteren Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen auf [[elektronische Patientenakte]]n und andere persönliche Informationsobjekte beschrieben. | Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise befähigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen technisch zum Zugriff auf die Telematikinfrastruktur in Deutschland. Die Ausgabe dieser Ausweise wird in § 340 SGB V gesetzlich geregelt. In § 339 SGB V werden die weiteren Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen auf [[elektronische Patientenakte]]n und andere persönliche Informationsobjekte beschrieben. |