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Das '''Merkzeichen TBl''' bekommt der behinderte Mensch, wenn er wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und zusätzlich wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. Das Merkzeichen TBl wird als Nachweis für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für taubblinde Menschen anerkannt.  
 
Das '''Merkzeichen TBl''' bekommt der behinderte Mensch, wenn er wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und zusätzlich wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. Das Merkzeichen TBl wird als Nachweis für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für taubblinde Menschen anerkannt.  
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Das spezielle '''Merkzeichen RF''' berechtigt zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder wenigstens zur Beitragsermäßigung.
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Das spezielle '''Merkzeichen RF''' berechtigt zur Befreiung vom [[Rundfunkbeitrag]] oder wenigstens zur Beitragsermäßigung.
    
Das '''Merkzeichen 1. Kl.''' berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten. Es wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 % zugestanden.
 
Das '''Merkzeichen 1. Kl.''' berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten. Es wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 % zugestanden.
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