Das '''Merkzeichen TBl''' bekommt der behinderte Mensch, wenn er wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und zusätzlich wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. Das Merkzeichen TBl wird als Nachweis für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für taubblinde Menschen anerkannt. | Das '''Merkzeichen TBl''' bekommt der behinderte Mensch, wenn er wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und zusätzlich wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. Das Merkzeichen TBl wird als Nachweis für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für taubblinde Menschen anerkannt. |