Das '''Merkzeichen 1. Kl.''' berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten. Es wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 % zugestanden. | Das '''Merkzeichen 1. Kl.''' berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten. Es wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 % zugestanden. |