Medikationsplan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Krankenversicherte in Deutschland, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.
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[[Krankenversicherung|Krankenversicherte]] in Deutschland, die gleichzeitig '''mindestens drei verordnete Arzneimittel''' anwenden, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.
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Die gesetzliche Regelung findet sich in § 31a SGB V.
  
 
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Version vom 14. Dezember 2024, 15:28 Uhr

Allgemeines

Krankenversicherte in Deutschland, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.

Die gesetzliche Regelung findet sich in § 31a SGB V.

Siehe auch