Medikationsplan: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Dezember 2024, 15:28 Uhr
Allgemeines
Krankenversicherte in Deutschland, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 31a SGB V.
Siehe auch
- Datenschutz
- Personalausweis
- Selbstbestimmung
- elektronische Patientenakte
- natürlicher Wille
- Angehörigenvertretungsrecht
- Grundrechte
- Digitale Barrierefreiheit
- Heilbehandlung
- Psychisch-Kranken-Gesetz
- Genehmigung der Heilbehandlung
- Zwangsbehandlung
- Gesundheitssorge
- Erörterungsgespräch
- Patientenverfügung
- Arztzeugnis
- Sachverständigengutachten
- Sachkundenachweis