Intellektuelle Beeinträchtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
 
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Die alte Bezeichnung "geistig behindert" wird von den Betroffenen häufig als diskriminierend empfunden. Deshalb hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die neue Bezeichnung "Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung" eingeführt. Diese Bezeichnung ist an den englischen Begriff "intellectual impairments" angelehnt.
 
Die alte Bezeichnung "geistig behindert" wird von den Betroffenen häufig als diskriminierend empfunden. Deshalb hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die neue Bezeichnung "Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung" eingeführt. Diese Bezeichnung ist an den englischen Begriff "intellectual impairments" angelehnt.
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==Bürgerliches Recht==
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Im deutschen Bürgerlichen Recht wird in § 104 BGB der Rechtsbegriff "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" verwendet. Dieser Rechtsbegriff wird durch die deutsche Rechtsprechung und die Kommentare mit Inhalt bzw. Bedeutung gefüllt.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 22. November 2024, 15:32 Uhr

Allgemeines

Die alte Bezeichnung "geistig behindert" wird von den Betroffenen häufig als diskriminierend empfunden. Deshalb hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die neue Bezeichnung "Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung" eingeführt. Diese Bezeichnung ist an den englischen Begriff "intellectual impairments" angelehnt.

Bürgerliches Recht

Im deutschen Bürgerlichen Recht wird in § 104 BGB der Rechtsbegriff "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" verwendet. Dieser Rechtsbegriff wird durch die deutsche Rechtsprechung und die Kommentare mit Inhalt bzw. Bedeutung gefüllt.

Siehe auch