Ein Verfahren betreffend einen isolierten [[Betreuerwechsel]] bei unverändert fortbestehender Betreuung wird von §§ 70 III S. 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG nicht erfasst. | Ein Verfahren betreffend einen isolierten [[Betreuerwechsel]] bei unverändert fortbestehender Betreuung wird von §§ 70 III S. 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG nicht erfasst. |