Änderungen

97 Bytes hinzugefügt ,  13:08, 30. Sep. 2024
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 96: Zeile 96:     
Ein Verfahren betreffend einen isolierten [[Betreuerwechsel]] bei unverändert fortbestehender Betreuung wird von §§ 70 III S. 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG nicht erfasst.
 
Ein Verfahren betreffend einen isolierten [[Betreuerwechsel]] bei unverändert fortbestehender Betreuung wird von §§ 70 III S. 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG nicht erfasst.
 +
 +
==Siehe auch==
 +
* [[Amtsermittlungspflicht]]
 +
* [[Betreuungsverfahren]]
 +
* [[Betreuungsrichter]]in
    
==Literatur==
 
==Literatur==
7.537

Bearbeitungen