#Das Vorliegen betreuungsrelevanter Fachkenntnisse ist allein für die Registrierung zum beruflichen Betreuer bedeutsam, § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BtOG, Insofern ist es für die Vergütungseinstufung nach § 8 VBVG unerheblich, dass bei einem Berufsbetreuer die notwendige Sachkunde von der zuständigen Stammbehörde anerkannt worden ist. | #Das Vorliegen betreuungsrelevanter Fachkenntnisse ist allein für die Registrierung zum beruflichen Betreuer bedeutsam, § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BtOG, Insofern ist es für die Vergütungseinstufung nach § 8 VBVG unerheblich, dass bei einem Berufsbetreuer die notwendige Sachkunde von der zuständigen Stammbehörde anerkannt worden ist. |