Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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*Persönliche Wünsche des Ehrenamtlichen bezüglich der möglichen Betreuungsübernahmen hinsichtlich individueller Faktoren wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Krankheitsbild, [[Vermögensverzeichnis|Vermögenslage]], [[Wohnungsangelegenheiten|Wohnsituation]], Wohnort  
 
*Persönliche Wünsche des Ehrenamtlichen bezüglich der möglichen Betreuungsübernahmen hinsichtlich individueller Faktoren wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Krankheitsbild, [[Vermögensverzeichnis|Vermögenslage]], [[Wohnungsangelegenheiten|Wohnsituation]], Wohnort  
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*[https://betreuungsvereine-in-aktion.de/wp-content/uploads/2022-04-29-Vereinbarung-Betreuungsverein-EA-BAGFW.pdf Mustervereinbarung Ehrenamtler - Betreuungsverein (PDF)]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 23. August 2024, 18:13 Uhr

Die in § 22 BtOG gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen ehrenamtlichen Rechtsbetreuern und ihren Betreuungsvereinen soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten:

  • Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im Betreuungsverein für den Ehrenamtlichen
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den Betreuungsverein und Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die Betreuungsbehörde
  • Persönliche Wünsche des Ehrenamtlichen bezüglich der möglichen Betreuungsübernahmen hinsichtlich individueller Faktoren wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Krankheitsbild, Vermögenslage, Wohnsituation, Wohnort

Weblinks

Siehe auch