*Der [[Berufsbetreuer]] hat der [[Stammbehörde]] nach {{Zitat de §|25|btog}} Abs. 1 BtOG alle Umstände mitzuteilen, die für die [[Registrierung]] relevant sind, zB die Einleitung eines Straf- oder Insolvenzverfahrens. | *Der [[Berufsbetreuer]] hat der [[Stammbehörde]] nach {{Zitat de §|25|btog}} Abs. 1 BtOG alle Umstände mitzuteilen, die für die [[Registrierung]] relevant sind, zB die Einleitung eines Straf- oder Insolvenzverfahrens. |