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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
 
Als '''Verfügungsgeld''' (§ 1839 BGB) wird seit 1.1.2023 das Geld des Betreuten bezeichnet, das zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt ist (in Abgrenzung zum [[Anlagegeld]]).  
 
Als '''Verfügungsgeld''' (§ 1839 BGB) wird seit 1.1.2023 das Geld des Betreuten bezeichnet, das zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt ist (in Abgrenzung zum [[Anlagegeld]]).  

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