Durch '''Leistungsbescheid''' zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses titulierte Forderungen des Sozialhilfeträgers sind vom Vermögen in Abzug zu bringen: LG ''Koblenz'' FamRZ 2004, 1899 | Durch '''Leistungsbescheid''' zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses titulierte Forderungen des Sozialhilfeträgers sind vom Vermögen in Abzug zu bringen: LG ''Koblenz'' FamRZ 2004, 1899 |