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Für diejenigen, die im Laufe des Jahres 2005 erstmals Rente bezogen haben, sind ebenfalls 50 Prozent dieser Rente steuerpflichtig. Seit 2006 steigt der Anteil der Steuerpflicht jährlich um je 2 %. Das heißt, dass bei einem Rentenbeginn im Jahre 2012 64 % der Bruttorente steuerpflichtig sind. Da die meisten Rentner im ersten Jahr ihres Rentenbezuges ihre Rente nur für einen Teil des Jahres beziehen, wird der endgültige Rentenfreibetrag erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt.  
 
Für diejenigen, die im Laufe des Jahres 2005 erstmals Rente bezogen haben, sind ebenfalls 50 Prozent dieser Rente steuerpflichtig. Seit 2006 steigt der Anteil der Steuerpflicht jährlich um je 2 %. Das heißt, dass bei einem Rentenbeginn im Jahre 2012 64 % der Bruttorente steuerpflichtig sind. Da die meisten Rentner im ersten Jahr ihres Rentenbezuges ihre Rente nur für einen Teil des Jahres beziehen, wird der endgültige Rentenfreibetrag erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt.  
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Bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte ist der Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro jährlich beim Alleinstehenden (§ 32a EStG), sowie  der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 € zu berücksichtigen, sofern der Steuerpflichtige keine höheren Aufwendungen nachweist (§ 9a Nr. 3 EStG). Hinzu kommen ggf. weitere Freibeträge, z.B. bei Schwerbehinderung (je nach Behinderungsgrad zwischen 310 und 1.420 Euro (§ 33b EStG). Für behinderte Menschen, die hilflos sind, und für Blinde erhöht sich der Freibetrag auf 3 700 Euro.
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Bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte, zu denen die Renten gehören, ist der Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro jährlich beim Alleinstehenden (§ 32a EStG), sowie  der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 € zu berücksichtigen, sofern der Steuerpflichtige keine höheren Aufwendungen nachweist (§ 9a Nr. 3 EStG). Hinzu kommen ggf. weitere Freibeträge, z.B. bei Schwerbehinderung (je nach Behinderungsgrad zwischen 310 und 1.420 Euro (§ 33b EStG). Für behinderte Menschen, die hilflos sind, und für Blinde erhöht sich der Freibetrag auf 3 700 Euro.
    
==Rente und Sozialhilfe==
 
==Rente und Sozialhilfe==

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