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==Rentenversteuerung==
 
==Rentenversteuerung==
Der Betreuer ist nach § 34 Abgabenordnung auch verpflichtet, [[Finanzamt|Steuererklärungen]] für den Betreuten abzugeben. Auch Renten unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Bei Rentnern ist die steuerliche Rechtslage bereits 2005 im Rahmen der sog. nachgelagerten Rentenbesteuerung zu Ungunsten dieser Personen verändert worden. Während zuvor Renten nur mit einem Ertragsanteil zu versteuern waren, der fast immer unter die o.g. Freibeträge fiel, ist das seit 2005 anders.  
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Der Betreuer ist nach § 34 Abgabenordnung auch verpflichtet, [[Finanzamt|Steuererklärungen]] für den Betreuten abzugeben. Auch Renten unterliegen der Einkommensteuerpflicht, soweit der jeweilige Steuerfreibetrag (Grundfreibetrag für Alleinstehende derzeit jährlich 8.004,-- Euro nach § 32 a EStG) überschritten ist. Bei Rentnern ist die steuerliche Rechtslage bereits 2005 im Rahmen der sog. nachgelagerten Rentenbesteuerung zu Ungunsten dieser Personen verändert worden. Während zuvor Renten nur mit einem Ertragsanteil zu versteuern waren, der fast immer unter die o.g. Freibeträge fiel, ist das seit 2005 anders.  
    
Allerdings sind hier infolge bis Ende 2009 fehlender Informationen der Finanzbehörden seitens der Rentenversicherungsträger und Unkenntnis der Steuerpflichten in vielen Fällen die Einkünfte bisher nicht deklariert worden. Für Betreuer, die nun bestellt sind, bedeutet das in vielen Fällen, für vergangene Jahre Steuererklärungen für Rentner abgeben zu müssen.
 
Allerdings sind hier infolge bis Ende 2009 fehlender Informationen der Finanzbehörden seitens der Rentenversicherungsträger und Unkenntnis der Steuerpflichten in vielen Fällen die Einkünfte bisher nicht deklariert worden. Für Betreuer, die nun bestellt sind, bedeutet das in vielen Fällen, für vergangene Jahre Steuererklärungen für Rentner abgeben zu müssen.

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