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| | '''LG Saarbrücken, Beschluss vom 04.01.2011, 5 T 522/10''': | | '''LG Saarbrücken, Beschluss vom 04.01.2011, 5 T 522/10''': |
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| − | # Der Betroffene muss von dem Betreuungsgericht vor der Einholung eines [[Sachverständigengutachten]]s zur Überprüfung seiner Betreuungsbedürftigkeit grundsätzlich nicht persönlich [[Anhörung|angehört]] werden (§ 278 Abs. 1 FamFG). | + | # Der Betroffene muss von dem [[Betreuungsgericht]] vor der Einholung eines [[Sachverständigengutachten]]s zur Überprüfung seiner [[Betreuungsbedürftigkeit]] grundsätzlich nicht persönlich [[Anhörung|angehört]] werden (§ 278 Abs. 1 FamFG). |
| | # Anders verhält es sich nur dann, wenn das Betreuungsgericht anordnet, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung [[Vorführung|vorgeführt]] wird oder wenn es zur Vorbereitung des Sachverständigengutachtens die Unterbringung des Betroffenen beschließt (vgl. §§ 278 Abs. 1, 283 Abs. 1 S. 2, 284 Abs. 1 S. 2 FamFG). | | # Anders verhält es sich nur dann, wenn das Betreuungsgericht anordnet, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung [[Vorführung|vorgeführt]] wird oder wenn es zur Vorbereitung des Sachverständigengutachtens die Unterbringung des Betroffenen beschließt (vgl. §§ 278 Abs. 1, 283 Abs. 1 S. 2, 284 Abs. 1 S. 2 FamFG). |
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| − | '''BGH, Beschluss vom 08.06.2011, XII ZB 43/11''', NJW 2011, 2577: | + | '''BGH, Beschluss vom 08.06.2011, XII ZB 43/11''', NJW 2011, 2577 = FGPrax 2011, 232 (Ls.): |
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| | Sieht das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen | | Sieht das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen |
| − | Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, weil zu besorgen | + | Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab (§ 288 FamFG), weil zu besorgen |
| | ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder | | ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder |
| | zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein [[Verfahrenspfleger]] | | zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein [[Verfahrenspfleger]] |