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'''OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.07.2010, 13 UF 55/09''':
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'''OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.07.2010, 13 UF 55/09''', FamRZ 2011, 216:
 
   
 
   
 
Zum Grundrecht auf Eheschließung auch für Schwerkranke. Im vorliegenden Verfahren wurde trotz Vorliegen eines sog. Korsakow-Syndroms des Ehemannes bei der Eheschließung der Antrag auf Aufhebung der Ehe durch das OLG zurückgewiesen.
 
Zum Grundrecht auf Eheschließung auch für Schwerkranke. Im vorliegenden Verfahren wurde trotz Vorliegen eines sog. Korsakow-Syndroms des Ehemannes bei der Eheschließung der Antrag auf Aufhebung der Ehe durch das OLG zurückgewiesen.

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