Ein verfassungsrechtlicher Verstoß der § 4 und § 5 VBVG betreffend die Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht im Sinne von § 1836d BGB mittellosen Betreuten ist insofern nicht erkennbar, als die Normen sowohl ür den pauschalierten Stundenansatz gemäß § 5 VBVG als auch für den Stundensatz gemäß § 4 Abs. 1 VBVG (von den Sonderfällen in § 6 VBVG | Ein verfassungsrechtlicher Verstoß der § 4 und § 5 VBVG betreffend die Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht im Sinne von § 1836d BGB mittellosen Betreuten ist insofern nicht erkennbar, als die Normen sowohl ür den pauschalierten Stundenansatz gemäß § 5 VBVG als auch für den Stundensatz gemäß § 4 Abs. 1 VBVG (von den Sonderfällen in § 6 VBVG |