Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 118: Zeile 118:  
'''OLG Karlsruhe vom 02.12.2008; 1 U 207/08:'''
 
'''OLG Karlsruhe vom 02.12.2008; 1 U 207/08:'''
   −
Das Risiko der Geschäftsunfähigkeit trägt der Geschäftspartner. Wenn im Prozess herauskommt, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig war, trägt der Geschäftspartner sämtliche Kosten - auch die des Sachverständigen. Zusätzlich muss der Geschäftspartner auch schon für die Zeit Verzugszinsen zahlen, in der er nicht wusste, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist.
+
Das Risiko der Geschäftsunfähigkeit trägt der Geschäftspartner. Wenn im Prozess herauskommt, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig war, trägt der Geschäftspartner sämtliche Kosten - auch die des Sachverständigen. Zusätzlich muss der Geschäftspartner auch schon für die Zeit Verzugszinsen zahlen, in der er nicht wusste, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist. [http://www.openpr.de/drucken/282465/Rueckforderung-mit-Vorsorgevollmacht-bei-Geschaeftsunfaehigkeit.html Pressemeldung hierzu]
    
==== Partielle Geschäftsunfähigkeit ====
 
==== Partielle Geschäftsunfähigkeit ====

Navigationsmenü