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| Einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht nicht entgegen, dass der Prozessbevollmächtigte der Partei gleichzeitig dessen berufsmäßig bestellter Betreuer und auch mit der Vertretung in gerichtlichen Verfahren betraut ist. Der Rechtsanwalt, der eine Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen kann, wenn sich die zu bewältigende Aufgabe als für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt, ist unter dem Gesichtspunkt einer kostensparenden Amtsführung dazu verpflichtet, für die gerichtliche Vertretung des von ihm Betreuten Prozesskostenhilfe zu beantragen, weil er im Fall ihrer Bewilligung (nur) die Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erhält. | | Einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht nicht entgegen, dass der Prozessbevollmächtigte der Partei gleichzeitig dessen berufsmäßig bestellter Betreuer und auch mit der Vertretung in gerichtlichen Verfahren betraut ist. Der Rechtsanwalt, der eine Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen kann, wenn sich die zu bewältigende Aufgabe als für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt, ist unter dem Gesichtspunkt einer kostensparenden Amtsführung dazu verpflichtet, für die gerichtliche Vertretung des von ihm Betreuten Prozesskostenhilfe zu beantragen, weil er im Fall ihrer Bewilligung (nur) die Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erhält. |
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| '''SG Berlin, Beschluss vom 02.09.2010, S 127 SF 332/09 E, S 164 SF 332/09 E''': | | '''SG Berlin, Beschluss vom 02.09.2010, S 127 SF 332/09 E, S 164 SF 332/09 E''': |
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| # Der den Ansatz eines niedrigeren Gebührenrahmens rechtfertigende Synenergieffekt kann nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeiten im Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren vergleichbar sind. Eine bloße Mitwirkung als Betreuer in einem vorausgegangenen Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren vermittelt nicht annähernd so viele Kenntnisse der Sach- und Rechtslage wie das bei einem zuvor beauftragten Rechtsanwalt regelmäßig der Fall ist. | | # Der den Ansatz eines niedrigeren Gebührenrahmens rechtfertigende Synenergieffekt kann nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeiten im Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren vergleichbar sind. Eine bloße Mitwirkung als Betreuer in einem vorausgegangenen Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren vermittelt nicht annähernd so viele Kenntnisse der Sach- und Rechtslage wie das bei einem zuvor beauftragten Rechtsanwalt regelmäßig der Fall ist. |
| # Eine überdurchschnittliche Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit lässt sich nicht aus der Befassung mit bereits bekannten und in schriftlichen Stellungnahmen bewerteten medizinischen Unterlagen herleiten. | | # Eine überdurchschnittliche Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit lässt sich nicht aus der Befassung mit bereits bekannten und in schriftlichen Stellungnahmen bewerteten medizinischen Unterlagen herleiten. |
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| + | '''SG Berlin, Beschluss v. 02.09.2010, S 127 SF 332/09 E''': |
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| + | Betreuertätigkeit eines Rechtsanwalts in Verwaltungsverfahren rechtfertigt keine |
| + | Minderung der Verfahrensgebühr in späterem Gerichtsverfahren: |
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| + | Wird ein Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren lediglich als Betreuer des Mandaten tätig, |
| + | führt dann aber das anschließende Klageverfahren in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt, so |
| + | ist die Abrechnung der Verfahrensgebühr auf Grundlage allgemeinen Vorschrift über die Verfahrensgebühr |
| + | vorzunehmen, ohne dass die Verfahrensgebühr wegen einer Vorbefassung gemindert |
| + | wird. Der den Ansatz eines niedrigeren Gebührenrahmens rechtfertigende Synergieeffekt |
| + | kann nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeiten im Verwaltungs- beziehungsweise |
| + | Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren vergleichbar sind. Eine bloße Mitwirkung |
| + | als Betreuer in einem vorausgegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren |
| + | vermittelt nicht annähernd so viele Kenntnisse der Sach- und Rechtslage wie das bei einem |
| + | zuvor beauftragten Rechtsanwalt regelmäßig der Fall ist. |
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| ==Zustellungen des Gerichtes== | | ==Zustellungen des Gerichtes== |