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===Anforderungen an das Handzeichen===
 
===Anforderungen an das Handzeichen===
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Beim Handzeichen kann es sich um Schriftzüge nichtlateinischen Ursprungs handeln (z.B. arabische, jüdische, ostasiatische Schriften), sowie um Kreuze, Striche oder Initialien. Ansonsten gilt das oben Gesagte.
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Beim Handzeichen kann es sich um Schriftzüge nichtlateinischen Ursprungs handeln (z.B. arabische, jüdische, ostasiatische Schriften), sowie um Kreuze, Striche oder Initialien. Ansonsten gilt das oben Gesagte. Das Handzeichen erfüllt das Schriftformerfordernis nach § 126 BGB nur bei öffentlicher Beglaubigung.
    
==Prüfungspflichten der Urkundsperson==
 
==Prüfungspflichten der Urkundsperson==

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