Ein Betreuer benötigt hierzu einen passenden [[Aufgabenkreis]], die üblichen Aufgabenkreise [[Aufenthaltsbestimmung]], [[Gesundheitssorge]] und [[Vermögenssorge]] dürften nicht ausreichend sein. Sinnvollerweise könnte ein passender Aufgabenkreis lauten: Vertretung in arbeitsvertraglichen Angelegenheiten. Aus einem entsprechend vom Betreuer für den Betreuten geschlossenen Arbeitsvertrag ist der Betreute gem. § 164 BGB, § 613 BGB persönlich zur Arbeitsleistung verpflichtet. | Ein Betreuer benötigt hierzu einen passenden [[Aufgabenkreis]], die üblichen Aufgabenkreise [[Aufenthaltsbestimmung]], [[Gesundheitssorge]] und [[Vermögenssorge]] dürften nicht ausreichend sein. Sinnvollerweise könnte ein passender Aufgabenkreis lauten: Vertretung in arbeitsvertraglichen Angelegenheiten. Aus einem entsprechend vom Betreuer für den Betreuten geschlossenen Arbeitsvertrag ist der Betreute gem. § 164 BGB, § 613 BGB persönlich zur Arbeitsleistung verpflichtet. |