Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
76 Bytes hinzugefügt ,  12:48, 18. Sep. 2009
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  
[[Bild:Arbeitsvertrag.jpg|right]]
 
[[Bild:Arbeitsvertrag.jpg|right]]
 
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland um einen privatrechtlichen Vertrag, der „Arbeitsvertrag“ genannt wird, der wiederum eine Sonderform des Dienstvertrags ist. Das ist ein Dauerschuldverhältnis, das die Leistung von abhängiger weisungsgebundener Tätigkeit gegen Entgelt zum Gegenstand hat.  
+
Ein [[wikipedia:de:Arbeitsverhältnis|Arbeitsverhältnis]] ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland um einen privatrechtlichen Vertrag, der „Arbeitsvertrag“ genannt wird, der wiederum eine Sonderform des Dienstvertrags ist. Das ist ein [[wikipedia:de:Dauerschuldverhältnis|Dauerschuldverhältnis]], das die Leistung von abhängiger weisungsgebundener Tätigkeit gegen Entgelt zum Gegenstand hat.  
    
==Abschluss von Arbeitsverträgen==
 
==Abschluss von Arbeitsverträgen==

Navigationsmenü