Vor der vormundschaftsgerichtlichen [[Genehmigung der Heilbehandlung]] ist ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dieses muss darüber Aufschluss geben, was für ein mit der Behandlung verbundenes konkretes Risiko eines gesundheitlichen Schadens besteht und mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser eintreten wird. Weiterhin sind Angaben darüber zu machen, welcher Erfolg erzielt werden kann. Bei der gerichtlichen Entscheidung ist zwischen den Behandlungsrisiken, dem Ziel und des wahrscheinlichen Erfolgs abzuwägen. | Vor der vormundschaftsgerichtlichen [[Genehmigung der Heilbehandlung]] ist ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dieses muss darüber Aufschluss geben, was für ein mit der Behandlung verbundenes konkretes Risiko eines gesundheitlichen Schadens besteht und mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser eintreten wird. Weiterhin sind Angaben darüber zu machen, welcher Erfolg erzielt werden kann. Bei der gerichtlichen Entscheidung ist zwischen den Behandlungsrisiken, dem Ziel und des wahrscheinlichen Erfolgs abzuwägen. |