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==Erforderlichkeit der Unterbringung - Das Ultima Ratio Prinzip==
 
==Erforderlichkeit der Unterbringung - Das Ultima Ratio Prinzip==
 
Beide Arten der Unterbringung, Unterbringung zur Abwehr einer Selbsttötung oder eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden sowie die Unterbringung zur Heilbehandlung, sind als Ultima Ratio zu verstehen. Sie kommen erst in Betracht, wenn alle milderen Alternativen ausgeschöpft sind und keine anderen Möglichkeiten als die Unterbringung mehr zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Erforderlichkeitsgrundsatz und der Eingriffsintensivität der Maßnahme. Als mögliche vorrangigen Behandlungsalternativen kommen in Betracht:
 
Beide Arten der Unterbringung, Unterbringung zur Abwehr einer Selbsttötung oder eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden sowie die Unterbringung zur Heilbehandlung, sind als Ultima Ratio zu verstehen. Sie kommen erst in Betracht, wenn alle milderen Alternativen ausgeschöpft sind und keine anderen Möglichkeiten als die Unterbringung mehr zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Erforderlichkeitsgrundsatz und der Eingriffsintensivität der Maßnahme. Als mögliche vorrangigen Behandlungsalternativen kommen in Betracht:
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- Freiwillige Behandlungen im stationären Bereich;
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* Freiwillige Behandlungen im stationären Bereich;
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- Eine Behandlung im sog. Home-Treatment oder in Tages- oder Nachtkliniken;
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* Eine Behandlung im sog. Home-Treatment oder in Tages- oder Nachtkliniken;
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- Eine Behandlung durch niedergelassene Psychiater oder Therapeuten;
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* Eine Behandlung durch niedergelassene Psychiater oder Therapeuten;
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- Sicherstellung der regelmäßigen Medikamenteneinnahme durch einen Pflegedienst im häuslichen Bereich;
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* Sicherstellung der regelmäßigen Medikamenteneinnahme durch einen Pflegedienst im häuslichen Bereich;
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- Die Betreuung in therapeutischen Wohngemeinschaften oder im betreuten Einzelwohnen;
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* Die Betreuung in therapeutischen Wohngemeinschaften oder im betreuten Einzelwohnen;
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- Die Begleitung durch rund um die Uhr verfügbare sozialpsychiatrische oder Krisendienste;
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* Die Begleitung durch rund um die Uhr verfügbare sozialpsychiatrische oder Krisendienste;
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- Die Hilfestellung durch persönliche Assistenz oder EX-IN bzw. Genesungsbegleiter (Jürgens, 2019, § 1906 BGB, Rn. 25).
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* Die Hilfestellung durch persönliche Assistenz oder EX-IN bzw. Genesungsbegleiter (Jürgens, 2019, § 1906 BGB, Rn. 25).
     
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