Am 11.09.1998 trat das deutsche DNA-Identitätsfeststellungsgesetz zur Änderung der Strafprozessordnung in Kraft. Gemäß § 81g StPO durften nun Maßnahmen durchgeführt werden an Betroffenen, die wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit, auf Geisteskrankheit beruhender [[Prozessfähigkeit|Verhandlungsunfähigkeit]] oder fehlender oder nicht ausschließbar fehlender Verantwortlichkeit nicht [[Strafprozess|strafrechtlich verurteilt werden]] können. Die Speicherung der gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster beim Bundeskriminalamt sowie ihre Verarbeitung und Nutzung war nun zulässig geworden. Auskünfte aus dem zentralen DNA-Register dürfen auch zur Gefahrenabwehr und zur internationalen Rechtshilfe erteilt werden. Das [[Grundrechte|Grundrecht]] auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG wurde zum Schutz der Allgemeinheit vor (gefährlichen) Schuldunfähigen eingeschränkt. Im Jahr 2002 wurde die [https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Ordre_public#INTERPOL INTERPOL] DNA-Datenbank gegründet.
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Am 11.09.1998 trat das deutsche DNA-Identitätsfeststellungsgesetz zur Änderung der [[Strafprozess]]ordnung in Kraft. Gemäß § 81g StPO durften nun Maßnahmen durchgeführt werden an Betroffenen, die wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit, auf Geisteskrankheit beruhender [[Prozessfähigkeit|Verhandlungsunfähigkeit]] oder fehlender oder nicht ausschließbar fehlender Verantwortlichkeit nicht [[Strafprozess|strafrechtlich verurteilt werden]] können. Die Speicherung der gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster beim Bundeskriminalamt sowie ihre Verarbeitung und Nutzung war nun zulässig geworden. Auskünfte aus dem zentralen DNA-Register dürfen auch zur Gefahrenabwehr und zur internationalen Rechtshilfe erteilt werden. Das [[Grundrechte|Grundrecht]] auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG wurde zum Schutz der Allgemeinheit vor (gefährlichen) Schuldunfähigen eingeschränkt. Im Jahr 2002 wurde die [https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Ordre_public#INTERPOL INTERPOL] DNA-Datenbank gegründet.