Zu diesen schützenswerten öffentlichen Belangen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (§ 3 IFG) gehören internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der [[Finanzamt|Finanz-]], Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle, Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr, die Durchführung eines laufenden [[Gerichtsverfahren]]s und weitere schützenswerte Belange. | Zu diesen schützenswerten öffentlichen Belangen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (§ 3 IFG) gehören internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der [[Finanzamt|Finanz-]], Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle, Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr, die Durchführung eines laufenden [[Gerichtsverfahren]]s und weitere schützenswerte Belange. |