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Die Kündigung von angemietetem Wohnraum des verstorbenen Betreuten fällt nicht unter die Notgeschäftsführung. Der Erbe kann stattdessen auch das Mietverhältnis weiterführen (§ 564 BGB).
 
Die Kündigung von angemietetem Wohnraum des verstorbenen Betreuten fällt nicht unter die Notgeschäftsführung. Der Erbe kann stattdessen auch das Mietverhältnis weiterführen (§ 564 BGB).
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==Beantragen einer beamtenrechtlichen Beihilfe==
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'''VG Kassel, Urteil vom 23.02.2026, 1 K 620/25.KS
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#Die Ausgestaltung der Jahresfrist des § 17 Abs. 10 Satz 1 Hess. BeihilfenVO a.F. für einen Beihilfeantrag ist eine materielle Ausschlussfrist.
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#Auch nach dem Tod des Betreuten ist der Betreuer nach § 1874 Abs. 2 BGB innerhalb seines Aufgabenkreises zur Erledigung der unaufschiebbaren Geschäfte verpflichtet.
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# Aufgrund der Fristgebundenheit der Ansprüche der Beihilfe gehört es ausnahmsweise zu den Aufgaben des Betreuers, nach Beendigung der Betreuung die notwendigen Anträge zu stellen oder sich zumindest um eine Nachlasspflegschaft zu bemühen (vgl. § 1960 Abs. 1 BGB).
    
==Bestattung durch den Betreuer?==
 
==Bestattung durch den Betreuer?==

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