Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 40: Zeile 40:  
Es gehört nicht zu den Aufgaben des bisherigen Betreuers, eine [[wikipedia:de:Sterbeurkunde|Sterbeurkunde]] zu beschaffen. Der Ex-Betreuer ist ggü dem Standesamt KEIN Berechtigter nach § 62 PStG. Das Gericht kann eine solche direkt vom Standesamt anfordern (§ 65 PStG). Da aber der Sterbeort (und nicht der letzte Wohnort) maßgeblich ist, sollte der Betreuer dem Gericht den Sterbeort angeben, das ist ein Gebot der Fairness.
 
Es gehört nicht zu den Aufgaben des bisherigen Betreuers, eine [[wikipedia:de:Sterbeurkunde|Sterbeurkunde]] zu beschaffen. Der Ex-Betreuer ist ggü dem Standesamt KEIN Berechtigter nach § 62 PStG. Das Gericht kann eine solche direkt vom Standesamt anfordern (§ 65 PStG). Da aber der Sterbeort (und nicht der letzte Wohnort) maßgeblich ist, sollte der Betreuer dem Gericht den Sterbeort angeben, das ist ein Gebot der Fairness.
   −
Wenn der [[Aufgabenkreis|Aufgabenbereich]] [[Vermögenssorge]] bestand, ist auch eine [[Schlussrechnungslegung]] einzureichen, § 1872 BGB. Auch so genannte [[befreiter Betreuer|„befreite“ Betreuer]] sind zur (vereinfachten)[[Schlusspflichten|Schlussrechenschaft]] verpflichtet. Seit 1.1.23 gilt das nur noch, wenn der Erbe das ausdrücklich verlangt oder binnen 6 Monaten nach dem Tod nicht bekannt ist.
+
Wenn der [[Aufgabenkreis|Aufgabenbereich]] [[Vermögenssorge]] bestand, ist auch eine [[Schlussrechnungslegung|Schlussvermögensübersicht]] einzureichen, § 1872 Abs. 2 BGB. Auch so genannte [[befreiter Betreuer|„befreite“ Betreuer]] sind zur (vereinfachten)[[Schlusspflichten|Schlussrechenschaft]] verpflichtet.
    
==Abschließende Pflichten bestehen gegenüber dem Erben==
 
==Abschließende Pflichten bestehen gegenüber dem Erben==

Navigationsmenü