Es gehört nicht zu den Aufgaben des bisherigen Betreuers, eine [[wikipedia:de:Sterbeurkunde|Sterbeurkunde]] zu beschaffen. Der Ex-Betreuer ist ggü dem Standesamt KEIN Berechtigter nach § 62 PStG. Das Gericht kann eine solche direkt vom Standesamt anfordern (§ 65 PStG). Da aber der Sterbeort (und nicht der letzte Wohnort) maßgeblich ist, sollte der Betreuer dem Gericht den Sterbeort angeben, das ist ein Gebot der Fairness. | Es gehört nicht zu den Aufgaben des bisherigen Betreuers, eine [[wikipedia:de:Sterbeurkunde|Sterbeurkunde]] zu beschaffen. Der Ex-Betreuer ist ggü dem Standesamt KEIN Berechtigter nach § 62 PStG. Das Gericht kann eine solche direkt vom Standesamt anfordern (§ 65 PStG). Da aber der Sterbeort (und nicht der letzte Wohnort) maßgeblich ist, sollte der Betreuer dem Gericht den Sterbeort angeben, das ist ein Gebot der Fairness. |