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==Status des Vereinsbetreuers==
 
==Status des Vereinsbetreuers==
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Grundsätzlich gelten für Vereinsbetreuer die gleichen [[Betreuerpflichten|rechtlichen Bedingungen]] wie für andere Betreuer. In dem [[Betreuerbestellung|Bestellungsbeschluss]] muss ausdrücklich vermerkt werden, dass der Betreuer als Mitarbeiter des Betreuungsvereins [[Betreuerbestellung|bestellt wird]] (§ 286 Abs. 1 Nr. 3 [[FamFG]]). Vereinsbetreuer brauchen ebenso wie selbstständige [[Berufsbetreuer]] die [[Registrierung]] nach §§ 23 ff [[BtOG]].
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Grundsätzlich gelten für Vereinsbetreuer die gleichen [[Betreuerpflichten|rechtlichen Bedingungen]] wie für andere [[Berufsbetreuer]]. In dem [[Betreuerbestellung|Bestellungsbeschluss]] muss ausdrücklich vermerkt werden, dass der Betreuer als Mitarbeiter des Betreuungsvereins [[Betreuerbestellung|bestellt wird]] (§ 286 Abs. 1 Nr. 3 [[FamFG]]). Vereinsbetreuer brauchen ebenso wie selbstständige [[Berufsbetreuer]] die [[Registrierung]] nach §§ 23 ff [[BtOG]].
    
Vereinsbetreuer haben genau wie die nächsten Familienangehörigen den Status des ''[[befreiter Betreuer|befreiten Betreuers]]'', vgl. § 1859 BGB. Dies bedeutet, dass die meisten [[Genehmigungspflichten|betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernisse]] bei der [[Geldanlage]] nicht gelten. Auch sind sie während der Betreuung von der jährlichen Rechnungslegungspflicht ({{Zitat de §|1865|bgb}} BGB) befreit.
 
Vereinsbetreuer haben genau wie die nächsten Familienangehörigen den Status des ''[[befreiter Betreuer|befreiten Betreuers]]'', vgl. § 1859 BGB. Dies bedeutet, dass die meisten [[Genehmigungspflichten|betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernisse]] bei der [[Geldanlage]] nicht gelten. Auch sind sie während der Betreuung von der jährlichen Rechnungslegungspflicht ({{Zitat de §|1865|bgb}} BGB) befreit.
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