'''LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.12.2017, 6 Sa 325/17'''
'''LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.12.2017, 6 Sa 325/17'''
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# Ein Betreuer hat Anspruch auf Einsicht in die Personalakte/Betreuungsdokumentation (hier: Entwicklungsbericht und Förderplan) eines von ihm betreuten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen, sofern dies von seinem Aufgabenkreis umfasst ist (hier: [[Vermögenssorge]]), ohne dass es hierfür der Zustimmung des Betreuten bedarf.
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# Ein Betreuer hat Anspruch auf Einsicht in die Personalakte/Betreuungsdokumentation (hier: Entwicklungsbericht und Förderplan) eines von ihm betreuten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen, sofern dies von seinem [[Aufgabenkreis]] umfasst ist (hier: [[Vermögenssorge]]), ohne dass es hierfür der Zustimmung des Betreuten bedarf.
# Aus dem Werkstattvertrag ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Herausgabe eines kopierten Berichts.
# Aus dem Werkstattvertrag ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Herausgabe eines kopierten Berichts.