Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
3 Bytes hinzugefügt ,  02:02, 15. Mai 2010
Zeile 162: Zeile 162:     
Der Vollmachtsbetreuer kann Auskunft und Rechenschaft verlangen, Ersatzansprüche des Betroffenen geltend machen und gegebenenfalls die Vollmacht widerrufen.
 
Der Vollmachtsbetreuer kann Auskunft und Rechenschaft verlangen, Ersatzansprüche des Betroffenen geltend machen und gegebenenfalls die Vollmacht widerrufen.
−
      
'''Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.09.2005, 1 W 169/05''', BtPrax 2006, 39:
 
'''Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.09.2005, 1 W 169/05''', BtPrax 2006, 39:
Zeile 175: Zeile 174:  
'''Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.02.2009, 1 W 530/07, 1 W 531/07 ''', FGPrax 2009, 110 = NJW 2009, 1425, ebenso '''OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.01.2009, 20 W 504/08'''; FGPrax 2009, 67:
 
'''Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.02.2009, 1 W 530/07, 1 W 531/07 ''', FGPrax 2009, 110 = NJW 2009, 1425, ebenso '''OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.01.2009, 20 W 504/08'''; FGPrax 2009, 67:
   −
Wurde dem Betreuer u. a. der [[Aufgabenkreis]] „Widerruf von Vollmachten“ übertragen und widerruft er hierauf eine Vorsorgevollmacht, ist der Bevollmächtigte weder in eigenem noch im Namen des Betroffenen befugt, Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung zu erheben.
+
Wurde dem Betreuer u. a. der [[Aufgabenkreis]] „Widerruf von Vollmachten“ übertragen und widerruft er hierauf eine Vorsorgevollmacht, ist der Bevollmächtigte weder in eigenem noch im Namen des Betroffenen befugt, Rechtsmittel gegen die [[Betreuerbestellung]] zu erheben.
    
== Entschädigung des Kontrollbetreuers ==
 
== Entschädigung des Kontrollbetreuers ==

Navigationsmenü