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Nach erfolgter Registrierung hat der Betreuer folgende Daten in regelmäßigen Abständen der [[Stammbehörde]] zu melden ( {{Zitat de §|25|btog}} BtOG):
 
Nach erfolgter Registrierung hat der Betreuer folgende Daten in regelmäßigen Abständen der [[Stammbehörde]] zu melden ( {{Zitat de §|25|btog}} BtOG):
 
*2 mal jährlich: aktuelle Betreuungszahlen (mit Aktenzeichen der Gerichte) sowie Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit und den  Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes.
 
*2 mal jährlich: aktuelle Betreuungszahlen (mit Aktenzeichen der Gerichte) sowie Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit und den  Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes.
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*alle 3 Jahre erneut Führungszeugnis und Schuldnerauskunft.
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*alle 3 Jahre erneut Führungszeugnis und [[Schuldnerverzeichnis|Schuldnerauskunft]].
    
Wann diese Pflichten jeweils genau erfüllt werden müssen, wird sich in der Regel aus einem Hinweis im Registrierungsbescheid ergeben, sodass der Betreuer entsprechende [[wikipedia:de:Wiedervorlage|Wiedervorlagen]] eintragen kann, um die Termine nicht versehentlich zu versäumen.
 
Wann diese Pflichten jeweils genau erfüllt werden müssen, wird sich in der Regel aus einem Hinweis im Registrierungsbescheid ergeben, sodass der Betreuer entsprechende [[wikipedia:de:Wiedervorlage|Wiedervorlagen]] eintragen kann, um die Termine nicht versehentlich zu versäumen.
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