Soweit deutsche Normen aufgrund von EU-Richtlinien erlassen wurden, sind Zweifelsfragen bei der Auslegung dieser Richtlinien dem Europäischen Gerichtshof zur verbindlichen Entscheidung vorzulegen. So soll eine einheitliche Rechtsanwendung innerhalb der Europäischen Union Zug um Zug erreicht werden (vergleiche: [[Zug-um-Zug-Leistung]]). | Soweit deutsche Normen aufgrund von EU-Richtlinien erlassen wurden, sind Zweifelsfragen bei der Auslegung dieser Richtlinien dem Europäischen Gerichtshof zur verbindlichen Entscheidung vorzulegen. So soll eine einheitliche Rechtsanwendung innerhalb der Europäischen Union Zug um Zug erreicht werden (vergleiche: [[Zug-um-Zug-Leistung]]). |