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Ab 1.7.2028 ist die Bewilligung einer Dauervergütung der gesetzgeberische Normalfall. Auf dem neuen amtlichen Antragsformular für Vergütungen bei Gerichten in NRW (ab 1.4.26) ist auch die Option „Dauervergütung“ enthalten.
 
Ab 1.7.2028 ist die Bewilligung einer Dauervergütung der gesetzgeberische Normalfall. Auf dem neuen amtlichen Antragsformular für Vergütungen bei Gerichten in NRW (ab 1.4.26) ist auch die Option „Dauervergütung“ enthalten.
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In einigen Bundesländern ist derzeit noch keine automatische Auszahlungsfunktion in der jeweiligen Justizsoftware verfügbar. Dies erklärt die bisweilen erkennbare Zurückhaltung mancher Gerichte.
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In einigen [[Bundesländer]]n ist derzeit noch keine automatische Auszahlungsfunktion in der jeweiligen Justizsoftware verfügbar. Dies erklärt die bisweilen erkennbare Zurückhaltung mancher Gerichte.
    
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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