Ab 1.7.2028 ist die Bewilligung einer Dauervergütung der gesetzgeberische Normalfall. Auf dem neuen amtlichen Antragsformular für Vergütungen bei Gerichten in NRW (ab 1.4.26) ist auch die Option „Dauervergütung“ enthalten. | Ab 1.7.2028 ist die Bewilligung einer Dauervergütung der gesetzgeberische Normalfall. Auf dem neuen amtlichen Antragsformular für Vergütungen bei Gerichten in NRW (ab 1.4.26) ist auch die Option „Dauervergütung“ enthalten. |