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Am 01.01.2026 tritt das Kosten- und [[Betreuervergütung]]srechtsänderungsgesetz vom 07.04.2025 in Kraft. Erhöhung und Vereinfachung bei der [[Betreuervergütung 2026|Vergütung]]. Erhöhung der Aufwandspauschale auf 450 €. Vereinfachung der [[Schlussrechnungslegung]].
 
Am 01.01.2026 tritt das Kosten- und [[Betreuervergütung]]srechtsänderungsgesetz vom 07.04.2025 in Kraft. Erhöhung und Vereinfachung bei der [[Betreuervergütung 2026|Vergütung]]. Erhöhung der Aufwandspauschale auf 450 €. Vereinfachung der [[Schlussrechnungslegung]].
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Erhöhung des steuerlichen Freibetrags (auch für die [[Aufwandspauschale]]) auf 3.300 €.
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Erhöhung des steuerlichen [[Freibetrag]]s (auch für die [[Aufwandspauschale]]) auf 3.300 €.
    
==Neu ab 01.07.2026==
 
==Neu ab 01.07.2026==
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