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==Kosten des Ergänzungsbetreuers==
 
==Kosten des Ergänzungsbetreuers==
 
Ein [[Berufsbetreuer]], der als [[Ergänzungsbetreuer]] bestellt ist, erhält keine pauschale [[Betreuervergütung]], sondern Vergütung nach [[Stundensatz]] für den konkreten Zeitaufwand, § 12 Abs. 1 VBVG in Verbindung mit § 3 VBVG. Dies bedeutet derzeit mit akademischer Qualifikation 39 €/Stunde, zuzüglich [[Aufwendungsersatz]].
 
Ein [[Berufsbetreuer]], der als [[Ergänzungsbetreuer]] bestellt ist, erhält keine pauschale [[Betreuervergütung]], sondern Vergütung nach [[Stundensatz]] für den konkreten Zeitaufwand, § 12 Abs. 1 VBVG in Verbindung mit § 3 VBVG. Dies bedeutet derzeit mit akademischer Qualifikation 39 €/Stunde, zuzüglich [[Aufwendungsersatz]].
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==Kosten des Sterilisationsbetreuers==
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Ist der [[Sterilisationsbetreuer]] als [[Berufsbetreuer]] bestellt, hat er gem. {{Zitat de §|11|vbvg}} Satz 1 [[VBVG]] einen Vergütungsanspruch für nachgewiesenen konkreten Zeitaufwand (bei akademischer Ausbildung gem. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG Stundensatz von 44 Euro zuzügl.  [[Aufwendungsersatz]]). Die Vorschriften über die pauschalierte [[Betreuervergütung]] für Berufsbetreuer (§§ 8, 9 VBVG) finden auf den Sterilisationsbetreuer keine Anwendung.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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