Ein [[Berufsbetreuer]], der als [[Ergänzungsbetreuer]] bestellt ist, erhält keine pauschale [[Betreuervergütung]], sondern Vergütung nach [[Stundensatz]] für den konkreten Zeitaufwand, § 12 Abs. 1 VBVG in Verbindung mit § 3 VBVG. Dies bedeutet derzeit mit akademischer Qualifikation 39 €/Stunde, zuzüglich [[Aufwendungsersatz]]. | Ein [[Berufsbetreuer]], der als [[Ergänzungsbetreuer]] bestellt ist, erhält keine pauschale [[Betreuervergütung]], sondern Vergütung nach [[Stundensatz]] für den konkreten Zeitaufwand, § 12 Abs. 1 VBVG in Verbindung mit § 3 VBVG. Dies bedeutet derzeit mit akademischer Qualifikation 39 €/Stunde, zuzüglich [[Aufwendungsersatz]]. |