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==Ausnahme vom Trennungsgebot==
 
==Ausnahme vom Trennungsgebot==
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Absatz 1 Satz 2 enthält eine Ausnahme vom Trennungsgebot. Wenn zuvor bereits gemeinsames Vermögen (insbes. auf [[wikipedia:de:Gemeinschaftskonto|Gemeinschaftskonten]]) vorhanden ist, kann es dabei bleiben. Das betrifft insbesondere die Situation, wenn der [[Eherecht und Betreuung|Ehegatte]] bzw. Lebenspartner zum Betreuer bestellt wird.
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Absatz 1 Satz 2 enthält eine Ausnahme vom Trennungsgebot. Wenn zuvor bereits gemeinsames Vermögen (insbes. auf [[wikipedia:de:Gemeinschaftskonto|Gemeinschaftskonten]]) vorhanden ist, kann es dabei bleiben. Das betrifft insbesondere die Situation, wenn der [[Eherecht und Betreuung|Ehegatte]] bzw. [[Lebenspartnerschaft|Lebenspartner]] zum [[Betreuerbestellung|Betreuer bestellt wird]].
    
==Verwendungsverbot==
 
==Verwendungsverbot==
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