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==Wie kann der Medizinische Dienst Konflikten vorbeugen?==
 
==Wie kann der Medizinische Dienst Konflikten vorbeugen?==
 
Der im deutschen Sozialgesetzbuch, Buch 5 (§§ 275 ff. SGB V), im 9. Kapitel umfassend gesetzlich geregelte Medizinische Dienst der Kranken- bzw. Pflegekassen prüft regelmäßig in stationären Pflegeeinrichtungen die leistungsrechtlichen Vereinbarungen. Vor allem die Verbesserung und Sicherung der Qualität von Pflege und Versorgung der Heimbewohnenden sind das Aufgabenziel. Es wird regelmäßig ein Prüfbericht erstellt, der auch konkrete Empfehlungen zur Beseitigung von festgestellten Qualitätsmängeln enthalten kann. Die geprüfte Qualität der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung einschließlich der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gemäß § 43b SGB XI wird auch als Prüfbericht an die zuständige Heimaufsichtsbehörde versandt. Gemäß § 115 Abs. 2 SGB XI entscheiden dann die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des zuständigen Trägers der [[Sozialhilfe]], welche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Heim zu treffen sind.
 
Der im deutschen Sozialgesetzbuch, Buch 5 (§§ 275 ff. SGB V), im 9. Kapitel umfassend gesetzlich geregelte Medizinische Dienst der Kranken- bzw. Pflegekassen prüft regelmäßig in stationären Pflegeeinrichtungen die leistungsrechtlichen Vereinbarungen. Vor allem die Verbesserung und Sicherung der Qualität von Pflege und Versorgung der Heimbewohnenden sind das Aufgabenziel. Es wird regelmäßig ein Prüfbericht erstellt, der auch konkrete Empfehlungen zur Beseitigung von festgestellten Qualitätsmängeln enthalten kann. Die geprüfte Qualität der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung einschließlich der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gemäß § 43b SGB XI wird auch als Prüfbericht an die zuständige Heimaufsichtsbehörde versandt. Gemäß § 115 Abs. 2 SGB XI entscheiden dann die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des zuständigen Trägers der [[Sozialhilfe]], welche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Heim zu treffen sind.
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==außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren==
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Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten hat der [[Gesetzgebung|deutsche Gesetzgeber]] am 19.02.2016 das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) erlassen. Es können nun sowohl private als auch behördliche Verbraucherschlichtungsstellen in ganz Deutschland eingerichtet werden, um die staatliche Justiz finanziell und personell zu entlasten. Gemäß § 12 Abs. 1 VSBG ist die Verfahrenssprache Deutsch, gemäß Absatz 2 sind aber auch andere Sprachen zulässig. Der Streitmittler und die weiteren in der Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens eingebundenen Personen sind gemäß § 22 VSBG zur [[Schweigepflicht|Verschwiegenheit verpflichtet]]. Auf § 4 Satz 3 des deutschen Mediationsgesetzes wird verwiesen.
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Mediation ist gemäß § 1 MediationsG ein [[Vertrauensperson|vertrauliches]] und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren [[Freier Wille|freiwillig]] und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Ein Mediator oder eine Mediatorin ist jeweils eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
    
==[[Zug-um-Zug-Leistung]]==
 
==[[Zug-um-Zug-Leistung]]==
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