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Version vom 24. April 2026, 09:16 Uhr
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24 April
K
→Befreiungsvoraussetzungen
Zeile 26:
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*Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
*Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
*Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
*Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
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*Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG)
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*Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein
[[
Freibetrag
]]
zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG)
*Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer [[Altenheim|stationären Einrichtung]] leben (§ 45 SGB VIII)
*Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer [[Altenheim|stationären Einrichtung]] leben (§ 45 SGB VIII)
Gabriele Wicked
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